Neubau

Bauen nach der neuen EnEV 2012/2013

Abschied von der EnEV 2009

Die Energieeinsparverordnung EnEV steht nach einigen Verzögerungen nun in den Startlöchern. Ursprünglich für Mitte dieses Jahres angekündigt, wird die Novelle erst 2013 in Kraft treten. Gründe für die Verspätung sind unter anderem inhaltliche Abstimmungen mit dem Energie-Einspar-Gesetz (EnEG) und die noch ausstehende Stellungnahme des Bundesumweltministeriums (BMU) zum aktuellen Entwurf. Geeinigt hat man sich auf eine gemäßigte Strategie in Richtung Energiewende unter Berücksichtigung der für den Gebäudebereich ermittelten Grenzen der Wirtschaftlichkeit.

Ziel der Energieeinsparverordnung EnEV: Energiewende beim Bauen und Sanieren

Bauherren, Bauträger, Ingenieure, Planer, Investoren und Verwalter sehen der Verschärfung der aktuellen EnEV 2009 mit gemischten Erwartungen entgegen. Ziel der Gesetzesnovelle ist es, die europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) aus dem Jahr 2010 für energieeffiziente Gebäude schrittweise umsetzen.

Für den Bereich der Neubauten heißt das: Neue öffentliche Gebäude müssen ab 2019, alle anderen Neubauten ab 2021 dem Passiv- und Nullenergiestandard entsprechen. Zudem sind strengere Kontrollen für den Energieausweis vorgeschrieben. Die EnEV 2012/2013 zielt nicht auf eine allgemeingültig festgeschriebene Senkung des Gebäudeenergieverbrauchs, sondern auf die Verschärfung wirtschaftlicher Einzelmaßnahmen – beim Neubau von Wohn- und Gewerbeimmobilien, aber auch im Bereich der Sanierung. Das Anforderungsniveau ist gestiegen, die Verschärfungen fallen jedoch weniger extrem aus, als von der Fachbranche befürchtet wurde. Insbesondere die energetischen Anforderungen für Gebäudebestände bleiben vorerst weitgehend unberührt.

Ressourceneffizientes Bauen nach der neuen EnEV 2012/2013

Für Bauherren ist es nach Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung EnEV im Vergleich zur EnEV 2009 verpflichtend, den Standard für Niedrigstenergiegebäude einzuhalten. Ein Niedrigstenergiehaus ist zwischen Nullenergiehaus und Passivhaus einzuordnen, darf also nicht mit dem sehr ähnlich klingenden Niedrigenergiehaus verwechselt werden. Viele ökologische Holzhäuser mit moderner Haustechnik wie beispielsweise Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung entsprechen dieser europäischen Gebäuderichtlinie bereits. Sie garantieren dem Hausbesitzer neben erhöhtem Wohnkomfort minimale Energiekosten. Zudem bieten Förderprogramme einen zusätzlichen finanziellen Anreiz.

0 Kommentare

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar